Behandlung in der Praxis

Der Behandlungsräum ist freundlich gestaltet und die Ausstattung mit modernster Technik entspricht selbstverständlich den höchsten hygienischen Ansprüchen einer Podologie-Praxis für medizinische Fußpflege.
Direkt vor den Räumlichkeiten finden Sie Parkmöglichkeiten.

 

Zugelassen für alle Krankenkassen

Gemäß § 124 Absatz 1 SGB V ist die Praxis als podologische Praxis durch alle Kranken­kassen zugelassen. So können Patient(inn)en – Diabetiker – die von ihrem Arzt ein Rezept zur Podologischen Komplexbehandlung erhalten haben, behandelt werden. Die Kosten für die Behandlungen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Nur der von den Krankenkassen festgelegte Eigenanteil ist in der Praxis zu zahlen.

 

Hygieneraum:

 

 

Behandlungsraum: